Vollmacht für Notfälle (Zusatzinformation: Damit ein Notarzt im Falle des Bedarfs auch medikamentös arbeiten kann, benötigt er eine Vollmacht. Andernfalls darf der Notarzt nur in dem Fall Medikamente einsetzen, wenn es um Leben und Tod geht. Diese Vollmacht ist freiwillig und bei den Betreuerinnen abzugeben.)